Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LYSI NXT LVL — Lysi Doc, Lysi Law und digitale Vorlagen
Stand: 22.09.2026 · Version: 1.3 · Maßgebliche Fassung: Deutsch
§ 1 Geltungsbereich, ausschließliches Unternehmergeschäft
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen
Thomas Konstantin Neumann, handelnd unter LYSI NXT LVL, Barbarossastr. 40 a, 10779 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Anbieter")
und dem Kunden über die Bereitstellung der Software „Lysi Doc" und „Lysi Law" sowie über den Verkauf digitaler Vorlagen und Inhalte.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt im Rahmen des Bestellvorgangs ausdrücklich, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
(3) Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein etwaiges freiwilliges Rückgaberecht des Anbieters ergibt sich ausschließlich aus gesonderter, ausdrücklicher Zusage und ist kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(4) Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Software — die vom Anbieter bereitgestellten Desktop-Anwendungen „Lysi Doc" und „Lysi Law", die lokal auf Endgeräten des Kunden ausgeführt werden.
- Abonnement — die zeitlich befristete, entgeltliche Überlassung der Software zur Nutzung gegen periodisches Entgelt.
- Nutzerplatz (Seat) — die Berechtigung, die Software auf einem Endgerät zu nutzen; zugeordnet einer E-Mail-Adresse des Kunden, an die Lizenzschlüssel und Bezugsberechtigung ausgegeben werden.
- Digitale Vorlagen — einmalig gegen Entgelt bereitgestellte digitale Inhalte (z. B. Dokumentvorlagen, Konfigurationen, Checklisten).
- Erkennung — die regelbasierte bzw. heuristische Kennzeichnung von Textstellen durch die Software.
§ 3 Vertragsschluss, Einbeziehung dieser AGB
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot durch Abschluss des Bestellvorgangs ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der Bereitstellung der Zugangsdaten bzw. des Lizenzschlüssels durch den Anbieter zustande.
(3) Diese AGB werden durch den Hinweis im Bestellvorgang und die Bestätigung des Kunden Vertragsbestandteil. Sie sind vor Vertragsschluss abrufbar und speicherbar.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich über die Website des Anbieters. Verweise von Plattformen Dritter (z. B. Product Hunt, Verzeichnisse, Blogs) sind Werbung; ein Vertragsschluss kommt über diese Plattformen nicht zustande.
(5) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(6) § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB findet keine Anwendung.
§ 4 Leistungsbeschreibung und ausdrücklich nicht geschuldete Leistungen
(1) Funktionsweise. Die Software unterstützt den Nutzer dabei, potenziell sensible Inhalte in Texten und Dokumenten regelbasiert bzw. heuristisch zu erkennen, diese durch Platzhalter zu ersetzen und die ursprünglichen Inhalte anschließend anhand einer lokal gespeicherten Zuordnung wiederherzustellen. Die Software ist ein Arbeitshilfs- und Workflow-Werkzeug.
(2) Ausdrücklich nicht geschuldete Leistungen (negative Beschaffenheitsvereinbarung). Der Anbieter schuldet ausdrücklich nicht:
a) die vollständige, fehlerfreie oder erschöpfende Erkennung sensibler, personenbezogener oder sonst schutzbedürftiger Daten. Automatisierte Erkennung ist ihrer Natur nach unvollständig; sie kann Daten übersehen (falsch-negativ), falsch klassifizieren oder unbeteiligte Textstellen markieren (falsch-positiv);
b) eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO);
c) die Datenschutzkonformität, Rechtmäßigkeit oder Vertraulichkeit derjenigen Inhalte, die der Kunde nach Nutzung der Software weitergibt, übermittelt oder offenlegt;
d) ein fachliches, medizinisches, rechtliches oder steuerliches Urteil über die bearbeiteten Inhalte;
e) eine bestimmte Erkennungsquote, Trefferquote oder Genauigkeit, soweit eine solche nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde.
(3) Keine Garantie. Der Anbieter übernimmt keine Garantie im Sinne des § 443 BGB und sagt keine Eigenschaft zu, die über die in diesem Paragrafen beschriebene Leistung hinausgeht.
(4) Lysi Doc ist auf Dokumente und Texte aus dem Gesundheits- und Praxisumfeld zugeschnitten, Lysi Law auf Dokumente und Texte aus dem rechtsberatenden Umfeld. Die Zuschneidung betrifft ausschließlich die verwendeten Erkennungsregeln und ändert nichts an Absatz 2.
(5) Lokale Verarbeitung. Die Software verarbeitet Inhalte lokal auf dem Endgerät des Kunden. Ungeschützte Originalinhalte werden nicht an den Anbieter übermittelt. Der Anbieter erhält, speichert und verarbeitet die Inhalte des Kunden nicht.
(6) Die Software ist nicht für Einsatzzwecke bestimmt, bei denen ein Versagen der Erkennung zu Gefahren für Leben, Gesundheit oder zu vergleichbar schweren Folgen führen kann.
§ 5 Mitwirkungs- und Prüfpflichten des Kunden
(1) Der Kunde entscheidet allein darüber, welche Inhalte für ihn sensibel oder schutzbedürftig sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ausgabe der Software vor jeder Weitergabe, Übermittlung oder Offenlegung — insbesondere vor der Übermittlung an KI-Systeme, Dienstleister oder sonstige Dritte — eigenständig zu prüfen und freizugeben. Die Software ersetzt diese Prüfung nicht.
(3) Der Kunde hat die Systemvoraussetzungen zu gewährleisten, die vom Anbieter bereitgestellten Aktualisierungen in angemessener Zeit einzuspielen und seine lokalen Zuordnungsdaten selbst zu sichern.
(4) Der Kunde hält Zugangsdaten und Lizenzschlüssel geheim und teilt dem Anbieter deren Abhandenkommen unverzüglich mit.
§ 6 Keine Rechts- oder Datenschutzberatung, Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Datenschutz-, Steuer- oder medizinische Beratung. Inhalte der Software, der Dokumentation und der Vorlagen sind allgemeine Hinweise und kein Ersatz für eine Prüfung im Einzelfall.
(2) Der Einsatz der Software führt für sich genommen nicht dazu, dass die Datenverarbeitung des Kunden oder dessen Nutzung von KI-Systemen den Anforderungen der DSGVO oder sonstigen Rechts genügt.
(3) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihm durchgeführten Verarbeitungen. Er ist insbesondere selbst verantwortlich für die Rechtsgrundlage seiner Verarbeitung, für erforderliche Auftragsverarbeitungsverträge mit eigenen Dienstleistern und KI-Anbietern, für Informationspflichten, für die Prüfung der Ausgabe nach § 5 Abs. 2 und für die Wahrung von Berufs- und Privatgeheimnissen (§ 203 StGB).
§ 7 Nutzungsrechte (Abonnement)
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Abonnements ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang — begrenzt auf die Zahl der bezahlten Nutzerplätze — für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Ein Nutzerplatz wird einer vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse zugeordnet und berechtigt zur Installation und Nutzung der Software auf einem Endgerät. Für jedes weitere Endgerät ist ein weiterer Nutzerplatz erforderlich. Lizenzschlüssel und Bezugsberechtigung werden an diese E-Mail-Adresse ausgegeben; der Kunde hält diese Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Die Zuordnung zu einer anderen E-Mail-Adresse kann zum jeweils nächsten Abrechnungszeitraum geändert werden. Nutzerplätze können zum jeweils nächsten Abrechnungszeitraum hinzugefügt oder reduziert werden. Die Vergütung bemisst sich nach der Zahl der aktiven Nutzerplätze je Abrechnungszeitraum.
(3) Die Vermietung, Verleihung, Weitergabe oder Bereitstellung der Software an Dritte, auch im Rahmen von Rechenzentrums- oder SaaS-Modellen, ist unzulässig.
(4) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dies erlauben; die Rechte des Kunden aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
(5) Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen, Erkennungsregeln und der Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Nutzerzahl nach Ankündigung mit angemessener Frist in zumutbarer Weise zu überprüfen. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Zahl der Nutzerplätze, hat er für die überzähligen Nutzerplätze rückwirkend ab Beginn der Überschreitung den jeweils gültigen Listenpreis zu zahlen. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
(7) Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht. Der Kunde hat die Nutzung einzustellen; der Anbieter ist berechtigt, den Lizenzschlüssel zu deaktivieren und den Funktionsumfang entsprechend einzuschränken.
§ 8 Digitale Vorlagen (Einmalkauf)
(1) Digitale Vorlagen werden gegen einmalige Vergütung bereitgestellt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung und Anpassung der Vorlage für eigene interne Geschäftszwecke.
(2) Die Weitergabe, der Weiterverkauf, die Veröffentlichung oder die Bereitstellung der Vorlage an Dritte — auch in bearbeiteter Form und auch als Bestandteil eigener Angebote — ist unzulässig.
(3) Vorlagen werden unmittelbar nach Vertragsschluss bereitgestellt. § 4 Absätze 2 und 3 sowie § 6 gelten entsprechend: Vorlagen sind allgemeine Arbeitshilfen, deren Eignung für den konkreten Einzelfall der Kunde selbst zu prüfen hat.
(4) Ein Anspruch auf Aktualisierung erworbener Vorlagen besteht nicht.
§ 8a Test- und Betaversionen
(1) Der Anbieter kann Test-, Vorab- oder Betaversionen der Software unentgeltlich zur Erprobung bereitstellen. Diese sind nicht für den Produktiveinsatz bestimmt.
(2) Für unentgeltlich überlassene Test- und Betaversionen haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 521, 599 BGB entsprechend).
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Ein Anspruch auf Support, auf Aktualisierungen oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht für Test- und Betaversionen nicht.
(5) Der Anbieter kann die Bereitstellung von Test- und Betaversionen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist einstellen.
(6) Daten- und Dateiformate von Test- und Betaversionen können sich ändern; eine Weiterverwendbarkeit erzeugter Daten in späteren Versionen wird nicht geschuldet.
(7) Die §§ 4, 5 und 6 gelten für Test- und Betaversionen entsprechend.
§ 9 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
(1) Das Abonnement läuft, soweit nicht anders vereinbart, über einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
(2) Die Kündigung kann in Textform oder über die vom Anbieter bereitgestellte Verwaltungsfunktion erklärt werden.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, bei einer unberechtigten Rückbuchung (Chargeback) oder bei erheblicher Überschreitung der lizenzierten Nutzerzahl trotz Abmahnung.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und Ankündigung berechtigt, den Zugang bis zum Zahlungseingang zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
(5) Da Inhalte ausschließlich lokal verarbeitet werden, hält der Anbieter keine Inhalte des Kunden vor, die nach Vertragsende herauszugeben wären. Die Sicherung und der Export lokaler Zuordnungsdaten obliegen dem Kunden. Vertrags- und Abrechnungsdaten werden nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
§ 10 Preise, Zahlung, Umsatzsteuer
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Stripe ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Anbieter.
(3) Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und gültiger, geprüfter Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Art. 196 RL 2006/112/EG). Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union erfolgt die Abrechnung ohne deutsche Umsatzsteuer, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist; der Kunde hat die hierfür erforderlichen Nachweise, insbesondere zu seiner Unternehmereigenschaft und seinem Sitz, auf Anforderung beizubringen. Erweist sich eine Angabe als unrichtig, ist der Anbieter berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuerheben.
(4) Das Abonnemententgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
(5) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 11 Preisanpassung
(1) Die für einen laufenden Abrechnungszeitraum vereinbarten Preise bleiben für diesen Zeitraum unverändert.
(2) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für künftige Verlängerungszeiträume anpassen. Eine Anpassung setzt voraus, dass sich die Kosten des Anbieters für Entwicklung und Wartung der Software, für Hosting- und Infrastrukturleistungen, für Lizenzen eingesetzter Drittkomponenten, für Zahlungsabwicklung oder für Personal verändert haben; die Anpassung darf die Veränderung dieser Kostenpositionen nicht überschreiten. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.
(3) Der Anbieter teilt eine Preisanpassung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
(4) Eine dem Kunden ausdrücklich zugesagte Preisgarantie geht dieser Regelung vor.
§ 12 Mängel, Untersuchungspflicht, Verjährung
(1) Der Anbieter überlässt die Software für die Laufzeit des Abonnements in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand im Sinne des § 4. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software hinter der in § 4 beschriebenen geschuldeten Leistung zurückbleibt. Insbesondere stellt das Nichterkennen, Falschklassifizieren oder Überkennzeichnen von Inhalten nach § 4 Abs. 2 keinen Mangel dar.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform nachvollziehbar anzuzeigen und dabei die zur Reproduktion erforderlichen Angaben zu machen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Bereitstellung anzuzeigen.
(3) Der Anbieter behebt Mängel innerhalb angemessener Frist, insbesondere durch Aktualisierung, Umgehungslösung (Workaround) oder Hinweis auf eine zumutbare alternative Vorgehensweise.
(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Bereitstellung vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Var. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden; insoweit gilt die gesetzliche Regelung.
(5) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Verkürzung ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden, Ansprüche aus übernommener Garantie sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6) Ein Mangel liegt ferner nicht vor, soweit die Beeinträchtigung durch eine vom Anbieter bereitgestellte Aktualisierung behoben ist, die der Kunde nicht eingespielt hat.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.
(4) Unberührt bleiben die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Absätzen beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe desjenigen Aufwandes, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Die Absätze 1, 2 und 4 bleiben unberührt.
§ 13a Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter — einschließlich Ansprüchen betroffener Personen und Maßnahmen von Aufsichtsbehörden — frei, die daraus herrühren, dass der Kunde die Software genutzt, Inhalte verarbeitet oder weitergegeben oder gegen seine Pflichten aus §§ 5 oder 6 verstoßen hat, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
(2) Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit zumutbar, die Verteidigung.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Bestands-, Vertrags- und Abrechnungsdaten, Lizenz- und Kontodaten) als Verantwortlicher für die Durchführung des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Inhalte, die der Kunde mit der Software bearbeitet, werden lokal auf dem Endgerät des Kunden verarbeitet und nicht an den Anbieter übermittelt. Der Anbieter verarbeitet diese Inhalte nicht im Auftrag des Kunden und ist insoweit nicht Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag über diese Inhalte ist daher nicht erforderlich und wird nicht geschlossen.
(3) Sollte der Anbieter künftig Funktionen anbieten, bei denen er personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird hierüber gesondert ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen und die Datenschutzerklärung entsprechend angepasst.
(4) Übermittlungen aus der Software an den Anbieter beschränken sich auf Folgendes:
a) Die Prüfung des Lizenzschlüssels erfolgt vollständig lokal auf dem Endgerät. Hierbei werden keine Daten an den Anbieter übermittelt.
b) Der Aktualisierungsdienst ruft Aktualisierungsinformationen ab und lädt Aktualisierungen herunter. Dabei fallen die technisch notwendigen Verbindungsdaten an, insbesondere IP-Adresse, Programmversion und Betriebssystem. Eine Lizenz- oder Kundenkennung wird hierbei nicht übermittelt.
c) Nutzungszähler werden ausschließlich nach vorheriger, jederzeit für die Zukunft widerruflicher Einwilligung des Nutzers übermittelt. Übermittelt werden dabei ausschließlich Zählwerte, Programmversion und Betriebssystem.
d) In keinem Fall werden bearbeitete Inhalte, Dateinamen, Nutzernamen, Geräte-Identifikatoren oder Zuordnungsdaten an den Anbieter übermittelt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur zu Vertragszwecken und geben sie nur an Beschäftigte und Beauftragte weiter, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und die entsprechend verpflichtet sind.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
(3) Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus.
(4) Der Anbieter darf den Kunden nur nach vorheriger Zustimmung als Referenz benennen.
§ 16 Support, Aktualisierungen, Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter leistet Support in deutscher oder englischer Sprache per E-Mail an support@lysi-doc.com zu den üblichen Geschäftszeiten. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit ist nicht vereinbart, soweit nicht gesondert in Textform zugesagt. Der Kunde übermittelt im Rahmen des Supports keine ungeschützten Originalinhalte und keine personenbezogenen Daten Dritter. Übermittelt der Kunde solche Daten dennoch, löscht der Anbieter sie nach Bearbeitung der Anfrage; der Anbieter wird insoweit nicht Auftragsverarbeiter.
(2) Der Anbieter stellt während der Laufzeit Aktualisierungen bereit, die die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Software erhalten, einschließlich Anpassungen an geänderte Betriebssystemumgebungen, soweit dies mit angemessenem Aufwand möglich ist. Ein Anspruch auf neue Funktionen oder bestimmte Erkennungsregeln besteht nicht.
(3) Die Software läuft lokal; eine Verfügbarkeitszusage für Serverdienste wird nicht abgegeben. Soweit Nebendienste betrieben werden — insbesondere der Aktualisierungsdienst und der Download —, kann es zu Wartungsfenstern und Unterbrechungen kommen. Die Lizenzprüfung erfolgt lokal auf dem Endgerät; ein ausgegebener Lizenzschlüssel ist bis zu seinem Ablaufdatum unabhängig von der Erreichbarkeit von Diensten des Anbieters nutzbar.
(4) Der Anbieter kann den Funktionsumfang weiterentwickeln und einzelne Funktionen ersetzen, solange der in § 4 beschriebene Leistungszweck erhalten bleibt. Eine nicht nur unerhebliche Einschränkung des vereinbarten Leistungsumfangs teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen im Voraus mit; § 11 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 17 Drittkomponenten und Open-Source-Software
Die Software enthält Komponenten Dritter, einschließlich Open-Source-Software. Die zugehörigen Lizenz- und Urheberrechtshinweise sind in der Software bzw. unter https://lysi-doc.com/third-party.html abrufbar. Soweit Lizenzbedingungen Dritter vorrangige Regelungen enthalten, gelten diese für die betreffende Komponente.
§ 18 Exportkontrolle und Sanktionen
Der Kunde beachtet die anwendbaren Export-, Einfuhr- und Sanktionsvorschriften, insbesondere der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde versichert, nicht auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt zu werden und die Software nicht unmittelbar oder mittelbar an gelistete Personen oder in sanktionierte Gebiete weiterzugeben.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verlängerungszeiträume ändern, soweit die Änderung aufgrund einer Änderung der Rechtslage, einer gefestigten Rechtsprechung, einer behördlichen Vorgabe oder einer Änderung des Leistungsangebots erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Der Anbieter teilt die geänderten Bedingungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
(3) Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile, insbesondere der Leistungsbeschreibung nach § 4 und der Haftungsregelung nach § 13, bedürfen einer Vereinbarung mit dem Kunden.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin, Deutschland. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
(6) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei; ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge.