Patientendaten per Fax in der Arztpraxis: Was jedes Bundesland sagt
Kurz gesagt: Ein bundesweites Fax-Verbot für Gesundheitsdaten gibt es nicht. Bremen hält Fax für Gesundheitsdaten für unzulässig, Niedersachsen verlangt Verschlüsselung. Acht Länder lassen Fax nur als Ausnahme mit Vorkehrungen zu. Sieben Länder und die Datenschutzkonferenz haben keine veröffentlichte Position.
Warum ist Fax für Patientendaten umstritten?
Weil ein Fax unterwegs nicht verschlüsselt ist und leicht an die falsche Nummer geht. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, für sie verlangt die DSGVO ein Schutzniveau nach Stand der Technik (Art. 32 DSGVO).
Bremen begründet seine Haltung so: Ein Fax läuft heute meist über Internet-Telefonie und ist damit so vertraulich wie eine unverschlüsselte E-Mail. Niedersachsen vergleicht ein unverschlüsseltes Fax mit einer Postkarte. Dazu kommt das Risiko der falschen Nummer: Ein Zahlendreher reicht, und der Befund liegt bei einem Fremden.
Gleichzeitig ist das Fax in vielen Praxen Alltag. Nur 12 % der Praxen tauschen sich überwiegend digital mit Krankenhäusern aus [1]. KBV-Vorstand Steiner sagt, Praxen „brauchen andererseits immer noch das Faxgerät, um die Kommunikation mit den Krankenhäusern … aufrecht zu erhalten“ [2].
Was sagt welches Bundesland zum Fax?
Zwei Länder halten das einfache Fax für Gesundheitsdaten für unzulässig: Bremen und Niedersachsen. Acht Länder lassen es nur als Ausnahme zu, etwa bei Eile und an eine gespeicherte Nummer. Sieben Länder haben keine veröffentlichte Position, die Datenschutzkonferenz hat keinen gemeinsamen Beschluss. Für eure Arztpraxis zählt die Behörde eures Landes.
Stand der Recherche: 26.09.2026. Nein = einfaches Fax für Gesundheitsdaten nicht zulässig. Ausnahme = nur im Einzelfall oder mit Vorkehrungen. – = keine veröffentlichte Position gefunden.
| Land / Behörde | Position | Kernaussage | Stand |
|---|---|---|---|
| Bremen | Nein | „Zur Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten … ist die Nutzung von Fax-Diensten unzulässig.“ | Mai 2021 |
| Niedersachsen | Nein (unverschlüsselt) | Unverschlüsseltes Fax „vergleichbar mit einer Postkarte“; Gesundheitsdaten nur mit Verschlüsselung nach Stand der Technik. | ohne Datum |
| Hessen | Ausnahme | Grundsätzlich nicht ohne zusätzliche Maßnahmen; Ausnahme bei Eile, an gespeicherte Nummer, wenn es keine Alternative gibt. | 22.02.2022 |
| Nordrhein-Westfalen | Ausnahme | Fax „nicht mehr als uneingeschränkt sicheres Kommunikationsmittel anzusehen“; mittelfristiger Umstieg empfohlen. | ohne Datum |
| Baden-Württemberg | Ausnahme | Besser Briefpost oder verschlüsselte E-Mail; Fax im Einzelfall, wenn nur der Empfänger Kenntnis erhält. | FAQ, Fassung 18.07.2018 |
| Bayern (öffentliche Stellen) | Ausnahme | Bei sensiblen Daten zusätzliche Risikoanalyse, ob der Versand mit Vorkehrungen möglich ist. | 01.02.2022 |
| Rheinland-Pfalz | Ausnahme | Hohes Risiko bei Gesundheitsdaten, aber Faxgeräte müssen nicht abgeschaltet werden. | ohne Datum |
| Saarland | Ausnahme | „möglichst nur in dringenden Fällen“; nur der Empfänger darf Kenntnis erhalten. | ohne Datum |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ausnahme | Fax „nicht standardmäßig“ für Patientendaten. | ohne Datum |
| Schleswig-Holstein | Ausnahme | Nur „in begründeten Ausnahmefällen“, etwa bei Eile ohne andere Wege. | Tätigkeitsbericht 2022 |
| Bayern (Praxen, BayLDA) | – | Praxis-Leitfaden erwähnt Fax nicht. | – |
| Berlin | – | keine Position gefunden | – |
| Brandenburg | – | keine Position gefunden | – |
| Hamburg | – | keine Position gefunden | – |
| Sachsen | – | keine Position gefunden | – |
| Sachsen-Anhalt | – | keine Position gefunden | – |
| Thüringen | – | keine Position gefunden | – |
| Datenschutzkonferenz (DSK) | – | kein gemeinsamer Beschluss zum Fax | – |
Bayern steht zweimal in der Tabelle, weil dort zwei Behörden zuständig sind: der BayLfD für öffentliche Stellen und das BayLDA für Praxen. Praxen fallen unter das BayLDA. Online kursiert, Hamburg halte Fax für unzulässig. Das geht auf den Bremer Text zurück. Und die Aussage „seit 1. Januar 2025 keine Gesundheitsdaten mehr per Fax“ stammt aus Österreich, nicht aus Deutschland.
Was gilt, wenn ihr trotzdem faxt?
Dann nur mit Vorkehrungen. Die Behörden, die Fax als Ausnahme zulassen, nennen ähnliche Bedingungen. Sie decken sich mit dem, was die DSGVO allgemein verlangt: so wenig Daten wie nötig (Art. 5 DSGVO) und Schutzmaßnahmen, die zum Risiko passen. Ein Fax mit Befund ist ein hohes Risiko, weil schon ein Zahlendreher reicht:
- nur in dringenden Fällen, wenn kein anderer Weg da ist,
- nur an gespeicherte und geprüfte Nummern, keine Nummer von Hand eintippen,
- vorher klären, dass das Gerät beim Empfänger nicht frei zugänglich steht,
- nur die Angaben faxen, die der Empfänger braucht.
Was ersetzt das Fax?
Auf Dauer soll KIM das Fax ersetzen. KIM ist der verschlüsselte Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur. 61 % der Praxen nutzen ihn, Hausarztpraxen zu 80 % [1]. Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, das Fax „durch sichere digitale Kommunikationsverfahren wie KIM komplett abzulösen“ [3]. Das ist ein Entwurf, kein Gesetz (Stand Juni 2026).
Was macht Lysi Doc dabei?
Egal ob Fax, KIM oder Brief: Was nicht auf dem Papier steht, kann auch nicht falsch ankommen. Lysi Doc ist eine Desktop-App, die ausgewählte Angaben durch Platzhalter ersetzt, bevor ein Text an eine Institution, eine Kollegin oder ein KI-Tool geht. Sie läuft lokal, ohne Cloud und ohne Upload.
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Dieser Leitfaden ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Position eurer Landesdatenschutzbehörde. Positionen können sich ändern; bitte vor Ort prüfen.
Quellen
- KBV/IGES: PraxisBarometer Digitalisierung 2025, Kurzbericht, Oktober 2025 (n = 1.719). iges.com (PDF)
- KBV: Pressemitteilung zum PraxisBarometer 2025. kbv.de
- KBV Praxisnachricht: Digitalgesetz – KIM soll Standard für medizinische Kommunikation werden, 18.06.2026. kbv.de
- Positionen der Länder: jeweils in der Tabelle verlinkt. DSK-Beschlüsse: datenschutzkonferenz-online.de